Fehlender Haushalt gefährdet Demokratieförderung

Datum: 12.12.2023

Kategorie: News

Einen Bundeshaushalt für 2024 gibt es noch nicht. Das gefährdet die Projekte, die Fördergeld aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bekommen. Auch die LKS, die Mobile Beratung, F.U.E.R. und B.U.D. könnten betroffen sein.

In einer Pressemitteilung erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung, welche Auswirkungen der Berliner Haushaltsstreit auf zahlreiche Projekte zur Demokratieförderung haben könnte. Durch den noch nicht beschlossenen Haushalt 2024 und die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötigen Kürzungen ist unklar, ob es auch Einschnitte bei „Demokratie leben!“ gibt. Außerdem können viele der aus dem Bundesprogramm geförderten Beratungsstellen und Partnerschaften für Demokratie möglicherweise ihren Mitarbeitenden im Januar keine Gehälter zahlen.

Das könnte, je nachdem wie lange es keinen Haushalt 2024 gibt, auch die Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus (LKS), die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern, die Familien-, Umfeld- und Elternberatung zu Rechtsextremismus in Bayern (F.U.E.R.) und B.U.D. (Beratung, Unterstützung, Dokumentation), die unabhängige Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Bayern, betreffen. Alle diese Organisationen werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert, unterstützt durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

(Anmerkung der Redaktion, Stand: 15.12.2023: Die Spitzen der Ampelregierung haben sich mittlerweile auf einen Haushaltsentwurf für 2024 geeinigt. Der Bundestag soll diesen Anfang Februar 2024 endgültig beschließen. Das Bundesfinanzministerium hat die Haushaltssperre für Finanzzusagen für kommende Jahre im Haushalt 2023 aufgehoben.

Das für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verantwortliche Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mittgeteilt, dass sein Haushalt für 2024 nicht gekürzt werden soll. Ministerin Lisa Paus versicherte, dass die Weiterförderung von Projekten wie „Demokratie Leben!“ in dem bisher geplanten Umfang möglich sei. Paus werde nun die nötigen Schritte veranlassen, „um den betroffenen Projekten eine nahtlose Weiterarbeit zum 1. Januar 2024 zu ermöglichen“.)

Der Volltext der Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung:

Der nicht verabschiedete Haushalt 2024 und die aktuelle Sperrung für zukünftige Ausgaben bedrohen die über 20 Jahre mühsam aufgebaute Landschaft der Demokratieprojekte in ihrer Existenz. Wenn es nicht spätestens bis Weihnachten eine Lösung gibt, müssen Kompetenznetzwerke, Beratungsstellen und Modellprojekte zum Jahreswechsel ihre Arbeit einstellen.

Beratungsangebote für Opfer rechter Gewalt und für Antisemitismusbetroffene, Mobile Beratung als Unterstützung für Kommunalpolitik und Zivilgesellschaft, die bundesweiten Kompetenznetzwerke der Bildungs- und Vernetzungsarbeit zu Rassismus und Diskriminierung, Projekte der Deradikalisierungs- und Ausstiegsarbeit sowie die kommunalen Partnerschaften für Demokratie stehen vor dem Aus.

Derzeit verfügen diese wichtigen Demokratieprojekte über keine Förderzusagen zum 1. Januar 2024 durch das zuständige Bundesfamilienministerium für das letzte Förderjahr der aktuellen Periode von „Demokratie leben!“. Auch ein „vorzeitiger Maßnahmebeginn“, der den Trägern die Fördermittel auch bei späterer Zahlung zusichert und damit die Zahlungsfähigkeit sicherstellt, kann nicht gewährt werden. Die Träger müssen ihre Maßnahmen zwangsläufig aussetzen. Damit laufen Arbeitsverträge aus oder müssen gekündigt werden. Büromieten können nicht mehr gezahlt werden. Noch gravierender aber: Menschen, die sich auf die professionelle Unterstützung verlassen und auf Hilfe angewiesen sind, können nicht mehr beraten und begleitet werden.

Zuletzt hatten Familienministerin Lisa Paus und Innenministerin Nancy Faeser, die für die beiden zentralen Demokratieförderprogramme verantwortlich sind, noch die immense Bedeutung der Angebote betont. Ein „Demokratiefördergesetz“, das die Voraussetzungen für eine längerfristige Absicherung schaffen soll, steht nach jahrelangen Auseinandersetzungen nach Angaben der Koalition vor einer Verabschiedung noch in diesem Jahr. Offen bleibt, wie es final ausgestaltet sein wird. Es wird seinen Zweck jedoch in keinem Fall erfüllen können, wenn die Träger wegen ausbleibender Zahlungen ihre Arbeit einstellen müssen.

Die Demokratieförderung in Deutschland ist akut bedroht. Die Ampel kommt ihren eigenen Versprechen aktuell nicht nach und lässt die Träger und Projekte im Regen stehen. Auch von der CDU kommen aktuell keine konstruktiven Lösungsvorschläge, um wichtige Arbeitsfelder in dieser Krisensituation abzusichern.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert daher:

  • Die sehr zügige politische Einigung auf einen Haushalt 2024 ohne Kürzungen im Bereich der Demokratieförderung deutlich vor Weihnachten.
  • Die Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns für die Träger in den Bundesprogrammen noch vor Weihnachten, damit die Arbeit in einem ersten Schritt überhaupt fortgeführt werden kann. Träger können dann mit Krediten oder über Kofinanzierungsmittel der Länder in Vorleistung gehen, deren Rückerstattung dann rechtlich möglich wäre.
  • Eine zügige Freigabe der Mittel im Januar 2024 für das letzte Jahr der aktuellen Förderperiode von „Demokratie leben!“, damit der Erhalt der Arbeit nicht in der Verantwortung der Träger und ihrer Mitarbeitenden liegt. Hierzu müssen die Ministerinnen beim Finanzminister eine Ausnahme geltend machen.
  • Die Einlösung des Versprechens, durch das Demokratiefördergesetz eine nachhaltige Absicherung der Maßnahmen zu gewährleisten. Das Gesetz muss endlich durch die Ampel im Bundestag verabschiedet werden.

Zu den Organisationen, die sich den Forderungen angeschlossen haben, zählen unter anderem der Bundesverband Mobile Beratung (BMB), Mobile Beratungen aus mehreren Bundesländern, der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus und der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG). Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern ist Mitglied des BMB.

Das Logo des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Zurück

Weitere Informationen