Das Neutralitätsgebot in der Bildung.

Datum: 28.08.2019

Kategorie: Publikation

Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?

Rassismus und Rechtsextremismus kritisch zu thematisieren, ist ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Bildungsauftrags und menschenrechtlich geboten. Die Analyse geht der Frage nach, in welcher Weise Lehrkräfte im Schulunterricht oder Akteure der außerschulischen Bildung dabei auch rassistische und rechtsextreme Positionen von Parteien thematisieren dürfen. Das Ergebnis: Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 GG) steht dem nicht entgegen, solange die Thematisierung sachlich erfolgt.

Diese rechtlichen Fragen stellen sich verstärkt, seit die Partei AfD in einigen Bundesländern die gegen Lehrer_innen gerichtete Aktion „Neutrale Schule“ gestartet hat. Zudem stellt die Partei von der Bundesregierung und Landeregierungen aufgelegte Programme zur Demokratieförderung infrage und setzt dabei Akteure unter Druck, die sich im Bereich der außerschulischen Bildung kritisch mit Rassismus und Rechtsextremismus auseinandersetzen.

Die Publikation kann beim Institut auch als Druckfassung bestellt werden: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/.

In blauem Hintergrund sieht man einen Schüler sitzen. Davor steht auf weißem Hintergrund der Titel der Publikation "Neutralitätsgebit in der Bildung"
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