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Bayerische Kommunalpolitik unter Druck

Mehr Mandatsträger:innen mit extrem rechten Bezügen: Die LKS warnt vor den Folgen für die politische Arbeit in den kommunalen Gremien

Am 1. Mai beginnt in den bayerischen Gemeinde- oder Stadträten und Kreistagen die neue Wahlperiode. Unter den neuen Mandatsträger:innen sind auch Personen, die der rechtsextremen Szene nahestehen. Darauf weist die Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus (LKS) hin und warnt vor den Folgen für die Arbeit in den Gremien.

Fraktionsstatus bietet neue Möglichkeiten

Eine wesentliche Veränderung im Vergleich zur auslaufenden Wahlperiode: Die Alternative für Deutschland (AfD) hat ihr Wahlergebnis bei den bayerischen Kommunalwahlen deutlich verbessert. Und sie hat mit fast 700 Sitzen vielerorts erstmals Fraktionsstatus. 

Der Fraktionsstatus bringt erhebliche Vorteile mit sich: Die Fraktionen in den Kommunalparlamenten haben Rechte und Möglichkeiten, die einzelnen Parteimitgliedern mit einem Mandat nicht oder nur in eingeschränkter Funktion zustehen. 

Fraktionen sind zum Beispiel stärker bei der Besetzung von Ausschüssen zu berücksichtigen oder können vermehrt Initiativen und Anträge einbringen. Außerdem erhalten die Fraktionen weitere Steuergelder, mit denen unter anderem Mitarbeitende beschäftigt werden können.

Kein Problem mit rechtsextremen Positionen?

Der Einfluss auf kommunale Entscheidungen kann damit erheblich ausgebaut und deutlich besser genutzt werden. Das gilt vor allem auch dort, wo die AfD mit Personen angetreten ist, die dem rechtsextremen Spektrum offen nahestehen, deren Inhalte teilen oder an Aufmärschen beteiligt sind. 

Medienberichten zufolge betrifft dies unter anderem den Kreistag von Wunsiedel, den Stadtrat in Haar oder den Kreistag von Würzburg. Auch im Vorfeld der Wahlen wurde schon mehrfach über Kandidat:innen berichtet, die mit rechtsextremen Gruppierungen marschierten – obwohl diese auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD stehen. 

Die LKS geht davon aus, dass sich die politische Arbeit vor Ort wegen der neuen Ausgangslage langfristig verändern wird. Sie empfiehlt frühzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen – insbesondere im Rahmen der konstituierenden Sitzungen.

Wie sich Kommunen vorbereiten können

Ein zentraler Ansatzpunkt ist dabei die Geschäftsordnung: So besteht beispielsweise die Möglichkeit, Ordnungsmaßnahmen wie Geldstrafen im Kontext menschenfeindlicher, rassistischer und diskriminierender Aussagen zu verhängen und klare Regeln für die Kommunikation einzuführen. 

Ziel solcher Regelungen ist es nicht, politische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass Gremien arbeitsfähig bleiben. Außerdem leisten sie einen Beitrag dazu, der fortschreitenden Normalisierung extrem rechter Inhalte entgegenzuwirken.

Zusammen geht mehr

Aus Sicht der LKS ist es wichtig, auch über diese Gremien hinaus zu denken – und andere Akteur:innen in den Kommunen mit einzubeziehen: zum Beispiel Mitarbeitende in der Verwaltung oder Initiativen, die vor Ort Förderungen aus kommunalen Mitteln erhalten. Es gilt hier vor allem, diejenigen im Blick zu haben, die die extreme Rechte aufgrund ihrer Arbeit oder der Werte, die sie vertreten, anfeindet.

Das können zum Beispiel Personen oder Organisationen sein, die sich für gesellschaftliche Vielfalt, gegen den Klimawandel oder für die bessere Sichtbarkeit pluraler Geschlechtsidentitäten engagieren. Auch ein demokratisches Engagement vor Ort kann bereits ausreichen, um vermehrt in den Fokus zu geraten.

Konsequentes Handeln nötig

Es gilt, eine klare Haltung zu entwickeln. Hass und Hetze muss konsequent Einhalt geboten werden. Die neuen Zusammensetzungen erfordern auch in den bayerischen Kommunen eine bewusste und vorausschauende Auseinandersetzung mit antidemokratischen Akteur:innen und ihren Inhalten. 

Die LKS und das Beratungsnetzwerk Bayern gegen Rechtsextremismus bieten dabei Unterstützung und Handlungsempfehlungen an. 

Symbolbild zum Thema Kommunalwahl.
Symbolbild zum Thema Kommunalwahl. © Pixabay / pics_kartub